Kernzeit

Kernzeitbetreuung

Die Kernzeitbetreuung ist ein über die Unterrichtszeit hinausgehendes Betreuungsabgebot für die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 5.

Kinder der 1. bis 5. Klasse, deren Unterricht bereits um 11:20 Uhr endet, können Montags bis Freitags ab 11:20 Uhr bis 13:00 Uhr die Kernzeitbetreuung in Anspruch nehmen.

Montag bis Donnerstag können die Kernzeitkinder ab 12:30 Uhr in der Schulküche Mittagessen.

Was macht die Kernzeit aus?

Alle Kinder sollten sich in der Kernzeit willkommen fühlen.

Kosten

Die Kosten für die Kernzeitbetreuung und das Mittagessen sind von den Eltern zu tragen.
Monatsbeiträge:

1 Tag2 Tage3 Tage4 Tage5 Tage
1. Kind:
9,50 €
1. Kind:
19,00 €
1. Kind:
28,00 €
1. Kind:
37,00 €
1. Kind:
46,00 €
2. Kind:
6,50 €
2. Kind:
13,00 €
2. Kind:
19,00 €
2. Kind:
25,00 €
2. Kind:
31,00 €

Kosten pro Kind pro Monat.

Die Kinderbetreuungskosten sind steuerlich uneingeschränkt zu zwei Drittel als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) von der Steuer absetzbar (max. 4.000 Euro).

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